355 Stimmen

Müssen die Urheberrechtsdaten aktualisiert werden?

Hin und wieder stoße ich auf eine Website, die ein altes Copyright-Datum aufweist. Dabei denke ich immer: "Was für ein Trottel, der vergessen hat, sein Copyright-Jahr zu aktualisieren!" Als ich dann ein Copyright-Jahr in die Website, die ich gerade entwerfe, fest einbaute, fiel es mir plötzlich ein:

Wie zum Teufel soll ich daran denken, dies zu aktualisieren?

Meine unmittelbare Reaktion war, einfach einige serverseitige Kodierung zu verwenden, um automatisch das aktuelle Jahr anzuzeigen. Bumm, behoben.

Später begann ich zu überlegen, ob ein so großes und intelligentes Unternehmen wie Google dies übersehen Vielleicht ist es falsch, so zu verfahren. Vielleicht mache ich etwas falsch? Ich denke, was ich mich wirklich frage, ist warum ich mich verpflichtet fühle um das Jahr des Urheberrechts auf dem neuesten Stand zu halten. Gibt es dafür einen Grund, oder ist meine chronische Zwangsstörung daran schuld?

Wenn es einen guten Grund gibt, sie auf dem neuesten Stand zu halten, warum verwenden dann nicht mehr Entwickler serverseitigen Code? Ich sehe diese "Fehler" 何れも über die Ort .

331voto

trijezdci Punkte 5056

Der Urheberrechtsvermerk auf einem Werk begründet einen Anspruch auf das Urheberrecht. Das Datum auf dem Vermerk legt fest, wie weit der Anspruch zurückliegt. Das heißt, wenn Sie das Datum aktualisieren, beanspruchen Sie das Urheberrecht nicht mehr für das ursprüngliche Datum. Wenn jemand das Werk in der Zwischenzeit kopiert hat und behauptet, es gehöre ihm, weil die Veröffentlichung der Kopie vor Ihrem Anspruch erfolgte, wird es schwierig sein, den Urheber des Werks zu ermitteln.

Beruht der Anspruch also auf dem Gewohnheitsrecht (nicht förmlich eingetragen), dann sollte das Datum der ersten Veröffentlichung gelten. Handelt es sich um ein eingetragenes Urheberrecht, sollte das Datum das in der Eintragung angegebene Datum sein. In Fällen, in denen das Werk wesentlich überarbeitet wurde, können Sie einen neuen Urheberrechtsanspruch für das überarbeitete Werk begründen, indem Sie einen weiteren Urheberrechtsvermerk mit einem neueren Datum hinzufügen oder den bestehenden Vermerk um ein zusätzliches Datum ergänzen, wie z. B. "© 2000, 2010". Auch hier gibt das hinzugefügte Datum an, wie weit der Anspruch auf die Überarbeitung zurückreicht.

60voto

John Cowan Punkte 1457

Es gibt überhaupt keinen Grund für eine Einzelperson, das Jahr des Urheberrechts zu aktualisieren, da in den USA und Europa die Dauer des Urheberrechts die Lebensdauer des Autors plus 70 Jahre ist (50 Jahre in einigen anderen Ländern wie Kanada und Australien). Durch die Verlängerung des Datums wird das Urheberrecht nicht verlängert. Dies gilt auch, wenn eine Seite mehrere Mitwirkende hat, von denen keiner ein Unternehmen ist.

Was die Unternehmen betrifft, so aktualisiert Google seine Urheberrechtsdaten nicht, weil es keine Pflege ob eine Seite, die sie 1999 begonnen und in diesem Jahr aktualisiert haben, 2094 oder 2109 in den öffentlichen Bereich fällt. Und wenn sie es nicht tun, warum sollten Sie es tun? (Als ehemaliger Googler wurde mir gesagt, dass dies auch für den internen Quellcode gilt).

20voto

kime waza Punkte 481

Ihre Zwangsstörung ist schuld :)

Sie müssen auf Ihrer Seite keine Angaben zum Urheberrecht machen - das Urheberrecht gilt automatisch, bis Sie es ausdrücklich anders lizenzieren. Das Urheberrecht gilt außerdem für eine bestimmte Anzahl von Jahren, die in internationalen Verträgen festgelegt ist. Ich weiß nicht, wie viele Jahre es genau sind, aber es sind viele. Es macht also absolut keinen Sinn, die Jahreszahl in Ihrem Urheberrechtshinweis zu aktualisieren.

19voto

Chris Jester-Young Punkte 212385

Technisch gesehen sollten Sie ein Urheberrechtsjahr nur dann aktualisieren, wenn Sie in diesem Jahr Beiträge zu dem Werk geleistet haben. Wenn also Ihre Website in einem bestimmten Jahr nicht aktualisiert wurde, gibt es keinen Grund, die Datei anzufassen, nur um das Jahr zu aktualisieren.

13voto

Steven Punkte 131

Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Urheberrechtsgesetze geändert haben und dass für Quellen außerhalb der USA, insbesondere nach dem Beitritt der USA zur Berner Übereinkunft am 1. März 1989, eine Urheberrechtsregistrierung für die Durchsetzung eines Urheberrechtshinweises nicht erforderlich ist.
Hier ist ein Lebenslauf von der Cornell University Law School (kopiert am 4. März 2015 von https://www.law.cornell.edu/wex/copyright :

"Urheberrecht Urheberrecht: ein Überblick

Der U.S. Copyright Act, 17 U.S.C. §§ 101 - 810, ist ein Bundesgesetz die der Kongress im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Befugnisse zum Schutz die Schriften der Autoren zu schützen. Siehe U.S. Verfassung, Artikel I, Abschnitt 8. Der technologische Wandel hat zu einem immer breiteren Verständnis des Wortes "Schriften" geführt. Das Urheberrechtsgesetz erstreckt sich nun auf architektonische Entwürfe, Software, grafische Künste, bewegte Bilder und Tonaufnahmen. Siehe § 106. Seit dem 1. Januar 1978 sind alle Werke von Urheberschaft, die in einem greifbaren Ausdrucksmedium fixiert sind und unter den Gegenstand des Urheberrechts sind, als unter die ausschließliche des Copyright Acts, unabhängig davon, ob das Werk vor oder nach vor oder nach diesem Datum geschaffen wurde und ob es veröffentlicht oder unveröffentlicht. Siehe § 301. Siehe auch Vorkaufsrecht.

Der Inhaber eines Urheberrechts hat das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung, zu verbreiten, aufzuführen, auszustellen, zu lizenzieren und abgeleitete Werke basierend auf dem urheberrechtlich geschützten Werk. Siehe § 106. Die ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers unterliegen der Beschränkung durch die Doktrin des "fairen use". Siehe § 107. Die faire Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks für Zwecke wie Kritik, Kommentar, Nachrichtenberichterstattung, Lehre, Wissenschaft oder Forschung ist keine Verletzung des Urheberrechts. Um festzustellen, ob eine eine bestimmte Nutzung als faire Nutzung gilt, wenden die Gerichte einen mehrstufigen Abwägungstest an. Siehe § 107.

Der Urheberrechtsschutz besteht für Originalwerke, die in jedes greifbare Ausdrucksmittel, von dem aus sie wahrgenommen werden können, vervielfältigt oder auf andere Weise entweder unmittelbar oder mit Hilfe von mit Hilfe einer Maschine oder Vorrichtung. Siehe § 102. Der Urheberrechtsschutz gilt nicht auf Ideen, Verfahren, Prozesse, Systeme, Betriebsmethoden, Konzepte Konzept, Prinzip oder Entdeckung. Wenn zum Beispiel ein Buch geschrieben wird ein neues System der Buchführung beschreibt, erstreckt sich der Urheberrechtsschutz nur Urheberrechtsschutz nur die Beschreibung des Buchhaltungssystems durch den Autor; er schützt nicht das System selbst. Siehe Baker v. Selden, 101 U.S. 99 (1879).

Nach dem Copyright Act von 1976 ist die Registrierung des Urheberrechts freiwillig und kann jederzeit während der Schutzdauer erfolgen. Schutzdauer erfolgen. Siehe § 408. Obwohl die Registrierung eines Werks beim Copyright Office keine Voraussetzung für den Schutz ist, kann eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung erst dann eingeleitet werden, wenn das Urheberrecht förmlich beim Copyright Office registriert worden ist. Siehe § 411.

Die Hinterlegung von Kopien beim Copyright Office zur Verwendung durch die Library of Die Hinterlegung ist eine von der Registrierung getrennte Anforderung. Die Nichteinhaltung Hinterlegungspflicht nicht innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung des geschützten Werks kann zu einer zivilrechtlichen Geldstrafe führen. Siehe § 407. Das Register of Copyrights kann bestimmte Kategorien von Material von der der Hinterlegungspflicht befreien.

1989 traten die Vereinigten Staaten der Berner Übereinkunft zum Schutz von literarischer und künstlerischer Werke bei. In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Berner Übereinkunft ist die Benachrichtigung keine Voraussetzung mehr für den Schutz für Werke, die nach dem 1. März 1989 veröffentlicht wurden. Diese Änderung der Bekanntmachung gilt nur prospektiv für Kopien von Werken, die nach dem die nach dem 1. März 1989 verbreitet wurden.

Die Berner Übereinkunft änderte auch die Regeln für das Urheberrecht Registrierung zur Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens wegen Rechtsverletzung macht. Bei Werken, die aus einem Land der Berner Übereinkunft stammen, kann eine Verletzungsklage kann eine Verletzungsklage eingeleitet werden, ohne das Werk beim U.S. Copyright Office zu registrieren. Copyright Office. Bei Werken mit Ursprung in den USA ist jedoch eine Registrierung vor der Einreichung einer Klage erforderlich.

Die mit der Verwaltung des Gesetzes beauftragte Bundesbehörde ist die Copyright Office der Library of Congress. Siehe § 701 des Gesetzes. Seine Vorschriften finden sich in den Teilen 201 - 204 des Titels 37 des Code of Federal Regulations".

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