Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Urheberrechtsgesetze geändert haben und dass für Quellen außerhalb der USA, insbesondere nach dem Beitritt der USA zur Berner Übereinkunft am 1. März 1989, eine Urheberrechtsregistrierung für die Durchsetzung eines Urheberrechtshinweises nicht erforderlich ist.
Hier ist ein Lebenslauf von der Cornell University Law School (kopiert am 4. März 2015 von https://www.law.cornell.edu/wex/copyright :
Der U.S. Copyright Act, 17 U.S.C. §§ 101 - 810, ist ein Bundesgesetz die der Kongress im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Befugnisse zum Schutz die Schriften der Autoren zu schützen. Siehe U.S. Verfassung, Artikel I, Abschnitt 8. Der technologische Wandel hat zu einem immer breiteren Verständnis des Wortes "Schriften" geführt. Das Urheberrechtsgesetz erstreckt sich nun auf architektonische Entwürfe, Software, grafische Künste, bewegte Bilder und Tonaufnahmen. Siehe § 106. Seit dem 1. Januar 1978 sind alle Werke von Urheberschaft, die in einem greifbaren Ausdrucksmedium fixiert sind und unter den Gegenstand des Urheberrechts sind, als unter die ausschließliche des Copyright Acts, unabhängig davon, ob das Werk vor oder nach vor oder nach diesem Datum geschaffen wurde und ob es veröffentlicht oder unveröffentlicht. Siehe § 301. Siehe auch Vorkaufsrecht.
Der Inhaber eines Urheberrechts hat das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung, zu verbreiten, aufzuführen, auszustellen, zu lizenzieren und abgeleitete Werke basierend auf dem urheberrechtlich geschützten Werk. Siehe § 106. Die ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers unterliegen der Beschränkung durch die Doktrin des "fairen use". Siehe § 107. Die faire Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks für Zwecke wie Kritik, Kommentar, Nachrichtenberichterstattung, Lehre, Wissenschaft oder Forschung ist keine Verletzung des Urheberrechts. Um festzustellen, ob eine eine bestimmte Nutzung als faire Nutzung gilt, wenden die Gerichte einen mehrstufigen Abwägungstest an. Siehe § 107.
Der Urheberrechtsschutz besteht für Originalwerke, die in jedes greifbare Ausdrucksmittel, von dem aus sie wahrgenommen werden können, vervielfältigt oder auf andere Weise entweder unmittelbar oder mit Hilfe von mit Hilfe einer Maschine oder Vorrichtung. Siehe § 102. Der Urheberrechtsschutz gilt nicht auf Ideen, Verfahren, Prozesse, Systeme, Betriebsmethoden, Konzepte Konzept, Prinzip oder Entdeckung. Wenn zum Beispiel ein Buch geschrieben wird ein neues System der Buchführung beschreibt, erstreckt sich der Urheberrechtsschutz nur Urheberrechtsschutz nur die Beschreibung des Buchhaltungssystems durch den Autor; er schützt nicht das System selbst. Siehe Baker v. Selden, 101 U.S. 99 (1879).
Nach dem Copyright Act von 1976 ist die Registrierung des Urheberrechts freiwillig und kann jederzeit während der Schutzdauer erfolgen. Schutzdauer erfolgen. Siehe § 408. Obwohl die Registrierung eines Werks beim Copyright Office keine Voraussetzung für den Schutz ist, kann eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung erst dann eingeleitet werden, wenn das Urheberrecht förmlich beim Copyright Office registriert worden ist. Siehe § 411.
Die Hinterlegung von Kopien beim Copyright Office zur Verwendung durch die Library of Die Hinterlegung ist eine von der Registrierung getrennte Anforderung. Die Nichteinhaltung Hinterlegungspflicht nicht innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung des geschützten Werks kann zu einer zivilrechtlichen Geldstrafe führen. Siehe § 407. Das Register of Copyrights kann bestimmte Kategorien von Material von der der Hinterlegungspflicht befreien.
1989 traten die Vereinigten Staaten der Berner Übereinkunft zum Schutz von literarischer und künstlerischer Werke bei. In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Berner Übereinkunft ist die Benachrichtigung keine Voraussetzung mehr für den Schutz für Werke, die nach dem 1. März 1989 veröffentlicht wurden. Diese Änderung der Bekanntmachung gilt nur prospektiv für Kopien von Werken, die nach dem die nach dem 1. März 1989 verbreitet wurden.
Die Berner Übereinkunft änderte auch die Regeln für das Urheberrecht Registrierung zur Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens wegen Rechtsverletzung macht. Bei Werken, die aus einem Land der Berner Übereinkunft stammen, kann eine Verletzungsklage kann eine Verletzungsklage eingeleitet werden, ohne das Werk beim U.S. Copyright Office zu registrieren. Copyright Office. Bei Werken mit Ursprung in den USA ist jedoch eine Registrierung vor der Einreichung einer Klage erforderlich.
Die mit der Verwaltung des Gesetzes beauftragte Bundesbehörde ist die Copyright Office der Library of Congress. Siehe § 701 des Gesetzes. Seine Vorschriften finden sich in den Teilen 201 - 204 des Titels 37 des Code of Federal Regulations".